Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Staatshaushalt, Aufstellung

Der Bayerische Staatshaushalt enthält die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Freistaates. Er ist die Grundlage für die Tätigkeit der Staatsverwaltung.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Finanzministeriums ist die Aufstellung des Haushalts für den gesamten staatlichen Bereich. In eingehenden Verhandlungen mit den anderen Ressorts wird der Entwurf des Staatshaushalts, d. h. die im jeweiligen Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ausgearbeitet und dann nach Beschlussfassung durch die Staatsregierung dem Landtag zugeleitet. Die Überwachung des Haushaltsvollzugs und die Erstellung der Haushaltsrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres fallen ebenso in die Zuständigkeit des Finanzministeriums wie die Stellungnahmen zu allen den Staatshaushalt berührenden Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen der Staatsregierung. Die mehrjährige Finanzplanung und die Kreditbeschaffung sind weitere Aufgaben, die mit den staatlichen Einnahmen und Ausgaben eng verknüpft sind.

Nähere Informationen zum jeweils aktuellen Haushalt sind auf der Homepage des Finanzministeriums (siehe Links) einzusehen.

  • Art. 109 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
  • Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
  • Art. 55, 70, 73, 78 - 82 Verfassung des Freistaates Bayern
  • Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • jeweils geltendes Haushaltsgesetz mit Haushaltsplan

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

AdresseBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
+49 89 2306-0+49 89 2306-0
+49 89 2306-2808+49 89 2306-2808

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint