Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Lebensmittelunternehmer, Meldung von Betrieben zur Registrierung

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.

Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen zu melden. Dies gilt für alle Betriebe, die auf einer der Stufen der Verarbeitung, Produktion oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind.

Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Bäckereien
  • Cafés
  • Einzelhandelsgeschäfte, die im Sortiment Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel führen
  • Eisdielen
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Gaststätten
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • Imbisse
  • Kioske
  • Konditoreien
  • Küchen und Kantinen (auch alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung)
  • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
  • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
  • Milchbars
  • Milchverarbeitungsbetriebe
  • Mini-Märkte
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Tafeln
  • Tankstellen mit Lebensmittelverkauf
  • Transporteure von Lebensmitteln
  • Veranstaltungen mit Verpflegung
  • Partyservice und Catering

Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.

Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

  • Nutzen Sie das zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder das Online-Verfahren. Wenn kein Formular bereitgestellt wird, kann die Registrierung formlos erfolgen.
  • Folgende Daten werden benötigt:
    • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
    • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
    • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

  • Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

Für die Registrierung fallen keine Gebühren an.

  • Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 1 bis 3 Verordnung (EG) Nummer 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Artikel 15 Absatz 5 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
  • Artikel 3 Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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