Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Schalenwild in Wintergattern, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

In Wintergattern darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden. Die Erlegung von Schalenwild, das nicht krank oder kümmernd ist, kann in besonderen Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise gestattet werden.

In Wintergattern (= Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden während der Notzeit zur Fütterung gehalten wird) darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden.

Die höhere Jagdbehörde kann hier Ausnahmen zulassen, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.

Die Ausnahme kann zugelassen werden, wenn dies das allgemeine Wohl, insbesondere die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfordern.

Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.

  • Nachweis der Erforderlichkeit (insbesondere Belange des Naturschutzes, Land- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege)

  • Art. 31 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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