Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Festspielstadt Röttingen
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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Wildhege und Bejagung, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.

Für bestimmte Jagdreviere können zu wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- und Forschungszwecken durch Einzelanordnung Ausnahmen von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere über die zulässige Wilddichte zugelassen werden. Die Ausnahme darf jedoch nur erteilt werden, wenn dadurch weder eine Störung des biologischen Gleichgewichts noch eine Schädigung der Landeskultur zu befürchten ist und wenn der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft zugestimmt haben.

  • Die Ausnahme dient wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- oder Forschungszwecken.
  • Es kommt nicht zu einer Störung des biologischen Gleichgewichts oder einer Schädigung der Landeskultur.
  • Der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft haben der Ausnahme zugestimmt.

Der formlose Antrag muss bei der zuständigen höheren Jagdbehörde eingereicht werden.

  • Nachweis des berechtigten Zwecks
  • Nachweis der Zustimmung des Revierinhabers und des Jagdberechtigten oder der Jagdgenossenschaft

  • Art. 32 Abs. 6 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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