Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Bauvorhaben, Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

Die Baustellenvorankündigung ist vom Bauherrn oder einem beauftragten Dritten (z. B. Architekt) zu erstellen.

Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherrn
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  • Name und Anschrift des Koordinators
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Wenn Sie eine Baustelle einrichten wollen und diese die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, ist dem für den Ort der Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt eine Baustellenvorankündigung zu übermitteln. Das Bergamt ist u. a. zuständig, wenn das Bauvorhaben der Bergaufsicht unterliegt oder es sich um einen untertägigen Hohlraumbau (Tunnel, Pressung o.ä.) handelt.

Voraussetzungen für die Übermittlung einer Baustellenvorankündigung:

  • voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage und Anzahl der gleichzeitig tätigen Beschäftigten mehr als 20
    oder
  • Umfang der Arbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage (z. B. wenn 5 Beschäftige mehr als 100 Tage tätig werden)

Die Vorankündigung ist an das für den Ort der Baustelle zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt zu richten.

Die Vorankündigung ist dem für den Ort der Baustelle zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen.

Bei erheblichen Änderungen ist die Vorankündigung anzupassen.

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden – unabhängig ob gleichzeitig oder hintereinander – ist ein Koordinator zu bestellen.

Es ist entsprechend der Baustellenverordnung zu prüfen, ob vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen ist.

  • ggf. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

  • § 2 Abs. 2 Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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