Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen), Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses

Die Einstellung und Beauftragung von bestimmten Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen) muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Die Einstellung von tariflichen Lehrkräften auf Arbeitsvertrag, der Abschluss von Abstellungsverträgen für kirchliche Religionslehrkräfte und die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen/Berufsoberschulen, Studienkollegs und Heimschulen) muss beantragt werden.

Der Freistaat Bayern beschäftigt an den staatlichen Schulen auch tarifliche Lehrkräfte, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, nebenamtliche Lehrkräfte und kirchliche Religionslehrkräfte. Überwiegend handelt es sich um Vertretungskräfte, deren Einsatz Unterrichtsausfälle verhindert. Im Bereich der beruflichen Schulen werden darüber hinaus zahlreiche Meister und Techniker für die Abdeckung des fachpraktischen Unterrichts eingestellt.

Die Einstellungen/Beauftragungen erfolgen bedarfsgerecht im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel und Planstellen.

Die staatlichen Schulen und Schulämter (bei Unterricht an Grund- und Mittelschulen) beantragen bei der Regierung die Einstellung von tariflichen Lehrkräften, die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften und den Abschluss von Abstellungsverträgen.

Die Regierung fertigt die Verträge bzw. Unterrichtsaufträge aus und veranlasst die Entgeltauszahlung bzw. die Personalkostenerstattung an die Kirchen.

Die Einstellungs-/Änderungsanträge sollten von den Schulen bzw. Schulämtern möglichst frühzeitig gestellt werden, um die zeitgerechte Entgeltauszahlung und Vertragsausfertigung durch die Regierung sicherzustellen.

Bei Vorlage der vollständigen Unterlagen wird die Regierung schnellstmöglich die Einstellungsanträge bearbeiten.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Befristung vor dem Beschäftigungsbeginn von der Schulleitung bzw. vom Staatlichen Schulamt mit der tariflichen Lehrkraft schriftlich zu vereinbaren.

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz

    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)

  • Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung(erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
  • Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern(eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
  • Sozialversicherungsausweis (Kopie)(Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis(bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch bzw. werden den Lehrkräften Ermäßigungsstunden gewährt)
  • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis(für nicht EU-Bürger erforderlich)
  • für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)(der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich:Regierung von Unterfranken
  • Übersicht über die erforderlichen Einstellungsunterlagen - Erstmalige Einstellung (unter Formulare auszudrucken)
  • Übersicht über die erforderlichen Einstellungsunterlagen - Wiederholte Beschäftigung (unter Formulare auszudrucken)
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
    • Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
    • Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bzw. der Diözesen und Erzdiözesen vom 30.04.2009/20.05.2009/28.05.2009

    Datenschutzhinweise im Rahmen einer Einstellung und Beschäftigung
    Dienstbeginnsanzeige/Dienstbeendigungsanzeige
    Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
    Erstmalige Einstellung - erforderliche Unterlagen
    Wiederholte Beschäftigung mit Unterbrechung - erforderliche Unterlagen
    Wiederholte Beschäftigung ohne Unterbrechung - erforderliche Unterlagen

    Regierung von Unterfranken

    AdresseRegierung von Unterfranken
    Peterplatz 9
    97070 Würzburg
    +49 931 380-00+49 931 380-00
    +49 931 380-2222+49 931 380-2222

    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

    Kontakt

    Stadt Röttingen
    Marktplatz 1
    97285 Röttingen
    Telefonnummer: 09338 9728-0
    Faxnummer: 09338 9728-49
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