Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS), Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten

Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.

Die Dienstzeit ist die für eine Beförderung erforderliche Wartezeit. Als Dienstzeit können auch Freistellungen zur Erziehung von Kindern berücksichtigt werden. Durch eine Rechtsänderung erhöht sich für alle ab 01.01.2011 geborenen Kinder der Umfang der anrechenbaren Erziehungszeiten je Kind von 24 auf 36 Monate.

Auf Grund einer Übergangsregelung können auch für alle vor dem 01.01.2011 geborenen Kinder Erziehungszeiten bis zum Umfang von 36 Monaten je Kind als Dienstzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Kindern erfolgt die Berücksichtigung allerdings nur auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft. Die zusätzliche Dienstzeit wird also nur für künftige Beförderungen angerechnet.

Der Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten für Kinder ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

  • Art. 15 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
  • Art. 70 Abs. 2 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint