Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Fluglehrer, Beantragung der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung

Sie können eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erwerben oder erweitern. Wenn Sie eine Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben möchten, können Sie sie verlängern oder erneuern.

Eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone kann erteilt werden.

Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zum Ausbilden von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erweitert werden.

Um die Rechte aus einer Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben zu dürfen, ist eine Verlängerung oder - soweit diese bereits abgelaufen ist - eine Erneuerung erforderlich.

Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).

Für die Verlängerung eines FI-Zeugnisses sind mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Flugunterricht
    • Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung als FI, CRI, TRI oder als Prüfer
    • Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
    • Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
  • Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
  • erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung) 

Für mindestens jede zweite anschließende Verlängerung im Falle eines FI(A) oder FI(H) bzw. jede dritte Verlängerung im Falle eines FI(As), (S) und (B) muss der Inhaber eine Kompetenzbeurteilung absolvieren.

Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.
 
Für eine Verlängerung eines CRI-Zeugnisses muss der Bewerber innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablaufdatum des CRI-Zeugnisses:

  • mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI durchführen. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen die 10 Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein, oder
  • eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO erhalten, oder
  • die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge bestanden haben.

Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung CRI müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

keine

40,00 bis 80,00 EUR

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

  • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 in Bezug auf Lizenzen für Segelflugzeugpiloten
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf Ballonpilotenlizenzen

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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