Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Festspielstadt Röttingen
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Stadteinblicke
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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Beurlaubung, Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern können eine Beurlaubung beantragen.

Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Situation unterstützen und bietet umfangreiche Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Dauer sowie den Rechtsfolgen einer Beurlaubung finden Sie in der Broschüre "Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern" (siehe unter "Weiterführende Links").

Der Antrag auf Beurlaubung muss bei der zuständigen Personalstelle gestellt werden.

  • § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Behörden

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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