Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Gerichtskosten und Kostenvorschüsse, Bezahlung

Sie können zu zahlende Gerichtskosten und Kostenvorschüsse an die Landesjustizkasse Bamberg überweisen.

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern. Außerdem nimmt sie Aufgaben nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz (Annahme und Auszahlung von Geldhinterlegungen, Annahme und Auslieferung von Werthinterlegungen) wahr. Die Landesjustizkasse ist weiter zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Gerichtskostenforderungen (z. B. Kosten für Eintragungen im Grundbuch).

Die in Verfahren vor den bayerischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil-, Familien- und Strafgerichte) vorweg zu zahlenden Gerichtskosten und Kostenvorschüsse können an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden. Die genauen Angaben bezüglich der Bankverbindung werden auf der Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg angegeben.

Wegen der Zahlungsmöglichkeiten von vornweg zu zahlenden Gerichtskosten und Kostenvorschüssen siehe unter "Weiterführende Links".

Damit die Landesjustizkasse die Zahlung dem Gericht mit den erforderlichen Zuordnungsmerkmalen mitteilen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsauftrags

  • das Gericht und
  • die Geschäftsnummer oder (falls diese noch nicht bekannt ist) die Rechtssache (z.B. Huber J. gegen Meier B. wegen Räumung)

angegeben werden.

Anfragen wegen der Berechnung von Kosten richten Sie bitte auf keinen Fall an die Landesjustizkasse Bamberg, sondern ausschließlich an das Gericht.

  • Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV)
  • Bayerisches Hinterlegungsgesetz (BayHintG)

Landesjustizkasse Bamberg

AdresseLandesjustizkasse Bamberg
Heiliggrabstr. 28
96052 Bamberg
+49 951 833-0+49 951 833-0
+49 951 833-3500+49 951 833-3500

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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