Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Berg-, Höhlen- und Wasserrettung, Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen

Der Freistaat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Kosten der Anschaffung von Investitionsgütern zum Einsatz im Rettungsdienst.

Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.

  • Auf die Kostenerstattung besteht gemäß Art. 33 Abs. 1 BayRDG ein gesetzlicher Anspruch. Allerdings kann sie nur für Investitionsgüter gewährt werden, welche im Rettungsdienst eingesetzt werden und eine gewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
  • Der Umfang der notwendigen Anschaffungen wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Oberste Rettungsdienstbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen festgestellt.

Die Wasserrettungsorganisationen bzw. die Bergwacht Bayern reichen einen Entwurf ihres Beschaffungsplanes beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein. Dieser wird dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Anschließend ergeht eine Zusicherung über die Kostenerstattung.

keine

vier Wochen

  • BeschaffungsplanAufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind

  • Art. 33 Abs. 1 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

AdresseBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
+49 89 2192-01+49 89 2192-01
+49 89 2192-12225+49 89 2192-12225

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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