Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Kommunale Unternehmen, Betrieb

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben.

Seit langem erfüllen die Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke) ihre Aufgaben nicht nur durch ihre eigentliche Verwaltung, sondern bedienen sich besonderer Rechtsformen, die die Kommunalgesetze (Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung) als Unternehmen bezeichnen. Im Zusammenhang mit neuen Wettbewerbs- und Marktentwicklungen, aber auch mit dem Bestreben, einzelnen Bereichen eine größere Selbständigkeit zu geben, gliedern Kommunen vermehrt Aufgaben aus ihrer Kernverwaltung aus und übertragen sie auf Unternehmen. Die Kommunalgesetze kennen folgende Unternehmensformen:

  • den Eigenbetrieb (ein Sondervermögen mit eigener Wirtschaftsführung, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das außerhalb der allgemeinen Verwaltung durch besondere Organe - Werkausschuss und Werkleitung - geführt wird)
  • das Kommunalunternehmen (eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit)
  • Unternehmen in den Rechtsformen des Privatrechts (z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH - oder Aktiengesellschaft - AG).

Das kommunale Unternehmensrecht, also die Abschnitte der Kommunalgesetze, die sich mit den kommunalen Unternehmen befassen (in der Gemeindeordnung z. B. die Artikel 86 bis 97), regelt im Wesentlichen die Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen Unternehmen sowie ihre Organisation und Einbindung in den kommunalen Verantwortungsbereich.

Wichtigste Zulässigkeitsvoraussetzung ist, dass das Unternehmen, das die Kommune errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern will, durch einen öffentlichen Zweck erfordert wird. Ein öffentlicher Zweck trägt z. B. die gemeindliche Strom-, Gas- und Wasserversorgung oder die kommunalen Verkehrsbetriebe. Keinem öffentlichen Zweck dient die ausschließliche oder vorrangige Absicht der Gewinnerzielung. Diese Feststellung gilt nach den Kommunalgesetzen nicht nur für kommunale Unternehmen, sondern für kommunale Betätigungen schlechthin. Tätigkeiten außerhalb der sogenannten kommunalen Daseinsvorsorge (z. B. kommunale Fremdenverkehrsförderung oder allgemein kommunale Wirtschaftsförderung) sind nur zulässig, wenn deren Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch die Privatwirtschaft erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

  • Art. 86 - 97 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 74 - 85 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 72 - 81a Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Bezirk Unterfranken

AdresseBezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
+49 931 7959-0+49 931 7959-0
+49 931 7959-3799+49 931 7959-3799

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
+49 9338 9728-0+49 9338 9728-0
+49 9338 9728-49+49 9338 9728-49

Verwaltungsgemeinschaft RöttingenOrt
Marktplatz 1
97285Röttingen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint