Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Güterichterverfahren, Informationen zur Durchführung

Als Partei eines Zivil- oder Familienrechtsstreits wird Ihnen alternativ zur streitigen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit geboten, unter Führung speziell dafür geschulter Richter eine an den Interessen aller Parteien orientierte freiwillige Konfliktlösung zu finden.

An den bayerischen Gerichten werden in Zivil- und Familiensachen sogenannte "Güterichterverfahren" angeboten. Das bedeutet, dass das Gericht die Parteien in geeigneten Rechtsstreitigkeiten an einen sogenannten Güterichter verweisen kann, der nicht der streitentscheidende Richter ist. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen, um eine einvernehmliche Lösung für den Rechtsstreit zu finden. Kommt in der Verhandlung vor dem Güterichter eine Einigung zustande, wird in der Regel ein gerichtlicher Vergleich protokolliert und damit das Verfahren abgeschlossen. Scheitert eine Einigung, wird die Verfahrensakte an den zuständigen Streitrichter zurückgeleitet, ohne dass dieser über die Inhalte der Verhandlung vor dem Güterichter informiert wird. Das Verfahren nimmt dann seinen normalen Fortgang.

Mit dem Güterichterverfahren wird es Ihnen ermöglicht, einen Streit in einem frühen Verfahrensstadium beizulegen. Dadurch können Sie zeitaufwändige und teure Beweisaufnahmen und eventuell weitere Verfahrensinstanzen oder sogar weitere Prozesse vermeiden - etwa wenn auf der anderen Seite ein Nachbar oder ein Geschäftspartner steht. Aber auch in einem späteren Verfahrensstadium kann das Güterichterverfahren dazu führen, eine für alle Parteien interessengerechte Lösung zu finden.

Zusätzliche Gerichtskosten fallen für Sie nicht an. Da die Terminierung der Güterichterverhandlung meist zeitnah erfolgt, kommt es auch im Fall des Scheiterns einer Einigung regelmäßig zu keinem wesentlichen Zeitverlust.

Landgericht Würzburg

AdresseLandgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
+49 931 381-0+49 931 381-0
+49 9621 96241-3767+49 9621 96241-3767

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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