Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Fremdenverkehrsbeitrag, Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.

Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, von denjenigen selbständig Tätigen erhoben werden kann, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Dabei wird von der Erwägung ausgegangen, dass zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr der Personenkreis besonders beitragen soll, der aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Voraussetzung ist eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung.

Ein Fremdenverkehrsbeitrag kann neben dem Kurbeitrag erhoben werden. Den Fremdenverkehrsbeitrag schuldet derjenige selbständig Tätige, der in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile von gewisser Dauer aus dem Fremdenverkehr hat. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.

Rechtswirksame gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Fremdenverkehrsbeitragssatzung der jeweiligen Gemeinde

Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
+49 9338 9728-0+49 9338 9728-0
+49 9338 9728-49+49 9338 9728-49

Verwaltungsgemeinschaft RöttingenOrt
Marktplatz 1
97285Röttingen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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