Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Architektenliste, Beantragung der Eintragung

Sie dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" in Bayern nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

Wer die Berufsbezeichnung "Architekt/in" führen darf, ist zugleich bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" führen darf, ist für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt; 

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse. .

  • erfolgreicher Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (vierjähriges Regelstudium) bzw. Innen- oder Landschaftsarchitektur (jeweils dreijähriges Regelstudium)
  • nachfolgende zweijährige Berufspraxis, in der Fachrichtung Architektur hat die Berufspraxis unter Aufsicht zu erfolgen
  • ab dem Wintersemester 2026/2027 müssen nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und c bei Innen- und Landschaftsarchitektur jeweils acht statt sechs Semester studiert werden
    (vgl. Art. 34 BauKAG i.V.m. Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und c BauKaG)

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

  • Neueintragung in die Architektenliste: 300 Euro
  • Umtragung in der Architektenliste: 150 Euro

  • Abschlussurkunde der Hochschule
  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

  • Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Art. 4 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
  • Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
  • Art. 61 Abs. 2 Nr. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Bayerische Architektenkammer

AdresseBayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
+49 89 139880-0+49 89 139880-0
+49 89 139880-55+49 89 139880-55

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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