Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Betreuungsgerichtshilfe, Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht - Betreuungsgericht - über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann auch die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuungsbehörde kann hierbei dem Betreuungsgericht von sich aus Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen. Hierbei muss die Behörde aber stets prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.

Die Betreuungsbehörde unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreuungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Zudem schlägt die Behörde eine Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer eignet.

  • §§ 9, 11 und 12 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint