Zweck
Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.
Gegenstand
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschlich des Tourismus, sowie große Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C-Fördergebiet.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzung auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Art und Höhe
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen. Darüber hinaus können in den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) höhere Fördersätze gewährt werden.