Sie können die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
- Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
- einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, oder
- die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragen wollen:
- Schreiben Sie einen Brief oder eine Email an einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
- Suchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen wollen:
- Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal „Meine SVLFG“:
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
- Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal „Meine SVLFG“ :
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch zugestellt.