Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Festspielstadt Röttingen
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Stadteinblicke
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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Staatswappen, Beantragung der Genehmigung zur Führung

Die Verwendung des großen und kleinen bayerischen Staatswappens für nichtamtliche Zwecke muss genehmigt werden.

Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Eine Genehmigung für andere Zwecke kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

  • Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern (WappenG)
  • Bekanntmachung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern (Wappen-Bekanntmachung – Wap-Bek)
  • § 5 Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern (AVWpG)

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

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