Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ländlicher Raum, Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

Zweck

LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.

Gegenstand

Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

Art und Höhe

Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
  • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
  • Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Antragstellung

Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.

Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift

Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.

Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.

  • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.

  • LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2020/23 im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung LEADER gemäß Art. 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale

AdresseAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale
Otto-Hahn-Str. 17
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
+49 9771 6102-0+49 9771 6102-0
+49 9771 6102-1500+49 9771 6102-1500

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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