Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Wildbach- und Lawinenschutz, Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.

Naturereignisse wie Hochwasser und Muren, Rutschungen und Lawinen sind natürliche Prozesse im Alpenraum. Die menschliche Nutzung des Berglandes lässt mit steigendem Siedlungsdruck und sich ausweitender Infrastruktur das Schadenspotenzial anwachsen. Die Naturprozesse im Bergland haben meist eine hohe Intensität und eine enorme Zerstörungskraft. Durch technische Bauwerke werden seit über 100 Jahren mit großem Aufwand der Schutzgrad für die gefährdeten Gebiete verbessert und erfolgreich Schäden verhindert oder zumindest vermindert. Jedes Bauwerk wird nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Eine absolute Sicherheit kann es aber nicht geben - es kann immer Ereignisse geben, für welche die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die wirkungsvollste vorsorgende Methode zum Schutz gegen Naturgefahren ist, die gefährdeten Bereiche z. B. im Rahmen der Bauleitplanung von schadensanfälligen Nutzungen frei zu halten. Wir sollten akzeptieren, dass wir die Natur nicht beliebig beherrschen können und versuchen, mit ihr umzugehen und unser Verhalten anzupassen. Informationen zu alpinen Naturgefahren sind im Internet zu finden (siehe Rubrik "Links zu weiterführenden Informationen").

Zuständig für die baulichen Wildbachschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Bei Lawinenschutzmaßnahmen liegt die Zuständigkeit, je nach Schutzziel, bei der Kommune, dem Straßenbaulastträger, der Forstverwaltung oder der Wasserwirtschaftsverwaltung.

  • Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

AdresseWasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Cornelienstr. 1
63739 Aschaffenburg
+49 6021 5861-0+49 6021 5861-0
+49 6021 5861-840+49 6021 5861-840

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint