Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Krankheitserreger, Anzeige einer Veränderung von Tätigkeiten

Wer Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausübt, muss jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit anzeigen.

Wer eine Tätigkeit mit Krankheitserregern ausübt, hat jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Anzuzeigen ist auch die Beendigung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern.

Eine Tätigkeit mit Krankheitserregern ist die Verbringung von Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland, die Ausführung, Aufbewahrung, Abgabe oder das Arbeiten mit ihnen.

Welche weiteren Unterlagen zusammen mit der Anzeige einzureichen sind, richtet sich nach der Art der Änderung (z. B. aktualisierte Lageskizze der Räume bei baulichen Änderungen) und sollte gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Die Veränderungsanzeige erfolgt über das Online-Verfahren bei der für den Betriebssitz zuständigen Regierung. Sollten Sie die Anzeige papiergebunden übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Regierung.

Die Veränderungsanzeige hat unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.

Unter Berücksichtigung des entstandenen sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwands und der Bedeutung der Angelegenheit wird für den Antragsteller eine Verwaltungsgebühr erhoben (Kostengesetz - KG). Die Kosten bewegen sich je nach Einzelfall in der Regel in einem Rahmen von 5,00 € bis 160,00 €; diese Angabe dient zur Orientierung.

  • § 50 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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