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Was verbirgt sich darunter?
Die Gemeinden sind die unterste, bürgernaheste politische Ebene in Bayern. Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. Ziel der Selbstverwaltung der Gemeinden ist der "Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben" (Artikel 11, Abs. 4, Bayerische Verfassung), zugleich wird damit dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen.
Subsidiaritätsprinzip beinhaltet, dass übergeordnete Gremien/Institutionen nur solche Aufgaben übernehmen sollen, die nachgeordnete kleinere nicht erfüllen können.
Die Gemeindemitglieder wählen als ihre Vertreter den Bürgermeister und den Gemeinderat.
Den rechtlichen Rahmen für die Gemeinden legen die Gemeindeordnung, die Verwaltungsgemeinschaftsordnung, das Gemeindewahlgesetz und die Gemeindewahlordnung für den Freistaat Bayern fest.
Die Gemeinden übernehmen Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der allgemeinen Gemeindeverwaltung, der Vermögenswirtschaft, Haushaltswirtschaft, der Sicherheitsverwaltung, der Erschließung und Bauleitplanung, der Totenbestattung, des Straßen- und Gewässerwesens, der Versorgung mit Trinkwasser, der Abwasserbeseitigung, des Schul- und Gesundheitswesens sowie der Kindergärten (Pflichtaufgaben).
Ferner können sie auch Einrichtungen wie Schwimmbäder, Spielplätze, Stadthallen, Altersheime, Volkshochschulen etc. als so genannte "freiwillige Aufgaben" unterhalten. Neben den Selbstverwaltungsangelegenheiten übernehmen die Gemeinden auch so genannte Auftragsaufgaben, die ihnen der Staat als seinem "verlängerten Arm" überträgt. Die Gemeinden erzielen ihre Einnahmen aus der Gewerbe- und Grundstückssteuer, aus örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern wie zum Beispiel der Hundesteuer sowie aus staatlichen Leistungen im Rahmen des Finanzausgleichs und sonstigen Gebühren.
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